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Fa. Haslacher

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AGB - Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs)

A) Allgemeines: 
1.) Sämtliche Angebote, Aufträge und Lieferungen der VerkäuferIn erfolgen zu den angeführten Verkaufs- und Lieferbedingungen. Der Käufer anerkennt dieselben und verzichtet auf die Geltendmachung eventuell eigener Einkaufsbedingungen und werden von der VerkäuferIn anderer Bedingungen ausdrücklich widersprochen. 
2.) Angebote verstehen sich stets freibleibend. Die Bestellungen und mündlichen Nebenabreden gelten erst dann als angenommen, wenn sie von der VerkäuferIn schriftlich bestätigt werden (Auftragsbestätigung). Weicht die schriftliche Bestätigung vom Kaufangebot ab, so kommt der Vertrag mit dem Inhalt des Bestätigungsschreibens zustande. 
3.) Die VerkäuferIn behält sich Änderungen in Farben, Spezifikation und techn. Merkmalen ohne vorherige Benachrichtigung vor. Abweichungen von Abbildungen und Beschreibungen sind im Zuge der Weiterentwicklung ohne vorherige Ankündigung möglich. Die VerkäuferIn übernimmt für etwaige Abweichungen oder Irrtümer auf Prospekten keine Gewähr. 
4.) Sämtliche Vereinbarungen der Parteien bedürfen Schriftform. 
5.) Für allenfalls erforderliche Zulassungen übernimmt die VerkäuferIn keine Haftung. 

B) Lieferung: 
1.) Angaben über Lieferzeiten gelten nur annährend, außer dass sie verbindlich zugesagt wurden. Die VerkäuferIn kommt ihrer Lieferverpflichtung dadurch nach, als sie die Ware einem Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Versendung bestimmten Person übergibt. Damit geht die Haftung für Gefahr und Zufall auf den Käufer über. Die Lieferung erfolgt ab Werk Neuhofen / Krems und grundsätzlich per Nachnahme, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die Versendungskosten gehen zu lasten des Käufers. Teillieferungen sind ebenfalls zulässig. 
2.) Höhere Gewalt, Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörung und von der Auftragnehmerin nicht zu vertretende Nichtbelieferung durch Zulieferer verlängern die Lieferzeit für die Dauer der Behinderung. Die vorbezeichneten Umstände sind von der VerkäuferIn auch dann nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges auftreten. Verzögert sich jedoch hiedurch die Lieferzeit um mehr als zwei Monate, sind Käufer und Verkäufer berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. 
3.) Verzögert sich die Lieferung infolge eines Verschuldens oder Wunsches des Käufers, so geht die Gefahr mit der Anzeige der Versandbereitschaft auf diesen über. 
4.) Die Lieferpflicht der VerkäuferIn ruht, solange der Käufer mit einer fälligen Zahlung in Verzug ist. Sollte die Kreditwürdigkeit des Käufers durch eine ungünstige Auskunft in Frage gestellt werden können, ist die VerkäuferIn berechtigt, vor der Lieferung eine angemessene Sicherung -insbesondere Teilzahlung oder Bürgschaft- zu fordern. 
5.) Bei Lieferverzug ist der Käufer berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer schriftlichen Nachfrist von mindestens drei Wochen vom Vertrag zurücktreten. 

C) Eigentumsvorbehalt: 
1.) Die von der VerkäuferIn gelieferten Waren bleiben bis zur vollen Bezahlung aller Ansprüche aus der Geschäftsverbindung in ihrem Eigentum. Bei vorheriger Weiterveräußerung der Vorbehaltsware durch den Käufer geht die Kaufpreisforderung des Käufers zahlungshalber an die VerkäuferIn über und wird die Forderung des Käufers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware hiemit im voraus an die VerkäuferIn abgetreten. 
2.) Bei Pfändung der Vorbehaltsware oder sonstigen Eingriffen Dritter ist die VerkäuferIn sofort zu benachrichtigen. Die Kosten notwendiger Interventionen sind vom Käufer zu tragen. 

D) Preise und Zahlungen:
1.) Die Preisbildung erfolgt zu der am Tage der Vereinbarung gültigen Preisliste der VerkäuferIn zuzüglich der Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlich geltenden Höhe. Die VerkäuferIn kann jedoch eine Preisanpassung entsprechend der Erhöhung der Kostenfaktoren verlangen, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbarter Lieferzeit mehr als vier Monate liegen. Speziell vereinbarte Angebote, Preise und Rabatte gelten nur für den jeweiligen Einzelauftrag und haben keine Folgewirkung. 
2.) Ausdrücklich wird festgehalten, dass jede über die diesen Bedingungen zugrunde liegende Preisliste hinausgehende Zusage, die von Mitarbeitern der VerkäuferIn abgegeben wird, der ausdrücklichen Zustimmung der VerkäuferIn bedarf.
3.) Wenn nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde, gilt die Exportlieferung Akkreditiv oder Kassa gegen Dokumente als zwischen Vertragsparteien vereinbart. 
4.) Die Rechnungen der VerkäuferIn sind binnen 10 Tagen netto zahlbar. Im Falle des Zahlungsverzuges gelten der Ersatz sämtlicher Mahn- und Inkassokosten sowie Zinsen von 1% per Monat als vereinbart. Zahlungsanweisungen, Schecks oder Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung oder nur zahlungshalber angenommen unter Abrechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen. 
5.) Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht seitens des Käufers ist ausgeschlossen, außer wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. 

E) Mängelrügen: 
1.) Der Käufer hat die Ware unmittelbar nach Erhalt der Lieferung einer Prüfung zu unterziehen und hat allfällige Mängel unverzüglich zu rügen. Wenn die mangelhafte Ware nicht in form- oder fristgerecht gerügt wird, gilt sie als genehmigt. Eine mangelhafte Ware ist nach der Wahl der VerkäuferIn zur Abholung bereitzuhalten. Die VerkäuferIn kann nach ihrer Wahl nachbessern, Ersatzliefern oder den Minderwert gutschreiben. 
2.) Mängel eines Teiles der Lieferung können nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung führen. Sind nur Teile der Lieferung mangelhaft, so kann die VerkäuferIn die Instandsetzung oder Ersatzlieferung von der vorherigen Zahlung eines Anteiles des Kaufpreises abhängig machen, soweit dieser im angemessenen Verhältnis zu dem mangelhaften Teil der Lieferung steht. 
3.) Für alle Nachteile und Schäden, die dadurch entstehen oder beeinflusst werden, dass der Käufer Produktbeschreibungen von Gebrauchsanweisungen, Einbauanleitung und sonstige Hinweise der VerkäuferIn nicht beachtet oder weitere Abnehmer auf diese nicht ausreichend hingewiesen hat, hat die VerkäuferIn, gleich aus welchem Rechtsgrund, nicht einzustehen. Wettbewerbsfahrzeuge oder dort eingesetzte Teile und Geräte sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. 

F) Bestimmungen für Konsumenten: 
1.) Handelt es sich bei dem Käufer um einen Konsumenten im Sinne des § 1 Abs. 1 Zif. 2 KschG., so hat er die Möglichkeit vom Vertragsantrag nach den Bestimmungen dieses Gesetzes zurückzutreten. Dieses Recht steht insbesondere dann zu, wenn der Verbraucher (Konsument) seine Vertragserklärung weder in den vom Unternehmen für seine geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen, noch an einem von diesem dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben hat und zwar bis zum Zustandekommen des Vertrages oder danach binnen einer Woche, wobei die Frist mit der Ausfolgung einer Urkunde, die mindestens den Namen und die Anschrift des Unternehmens enthält, beginnt. 

G) Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht: 
1.) Erfüllungsort und Gerichtsstand sind Neuhofen/Krems. 
2.) Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Käufer und VerkäuferIn gilt das Recht der Republik Österreich. 

H) Rücknahme und Rücklieferung: 
1.) Die Rücknahme von Teilen ist ausgeschlossen. Bei unberechtigter Rücksendung berechnet die VerkäuferIn 20% des Kaufpreises der zurückgesandten Ware als pauschalen Schadenersatz. 

I) Bei Ungültigkeit einzelner Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bedingung gilt diejenige als vereinbart, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bedingung entspricht.

Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so bleibt
der Vertrag als auch die übrigen Geschäftsbedingungen wirksam