Fa. Haslacher
Impressum
WP Haslacher Bernhard – austria racingTel.: +43 6235/7347
Fax.:+43 6235/73474
Mob.+43 664/5428262
Mob.+43 664/1019649
Email:
info@haslacher.at
UID-Nr. ATU 62883311
Gerichtsstand: Thalgau
Disclaimer
AGB - Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs)
A) Allgemeines:
1.) Sämtliche Angebote, Aufträge und Lieferungen der VerkäuferIn erfolgen zu
den angeführten Verkaufs- und Lieferbedingungen. Der Käufer anerkennt
dieselben und verzichtet auf die Geltendmachung eventuell eigener
Einkaufsbedingungen und werden von der VerkäuferIn anderer Bedingungen
ausdrücklich widersprochen.
2.) Angebote verstehen sich stets freibleibend. Die Bestellungen und mündlichen
Nebenabreden gelten erst dann als angenommen, wenn sie von der VerkäuferIn
schriftlich bestätigt werden (Auftragsbestätigung). Weicht die schriftliche
Bestätigung vom Kaufangebot ab, so kommt der Vertrag mit dem Inhalt des
Bestätigungsschreibens zustande.
3.) Die VerkäuferIn behält sich Änderungen in Farben, Spezifikation und techn.
Merkmalen ohne vorherige Benachrichtigung vor. Abweichungen von Abbildungen und
Beschreibungen sind im Zuge der Weiterentwicklung ohne vorherige Ankündigung
möglich. Die VerkäuferIn übernimmt für etwaige Abweichungen oder Irrtümer
auf Prospekten keine Gewähr.
4.) Sämtliche Vereinbarungen der Parteien bedürfen Schriftform.
5.) Für allenfalls erforderliche Zulassungen übernimmt die VerkäuferIn keine
Haftung.
B) Lieferung:
1.) Angaben über Lieferzeiten gelten nur annährend, außer dass sie
verbindlich zugesagt wurden. Die VerkäuferIn kommt ihrer Lieferverpflichtung
dadurch nach, als sie die Ware einem Spediteur, Frachtführer oder sonst zur
Versendung bestimmten Person übergibt. Damit geht die Haftung für Gefahr und
Zufall auf den Käufer über. Die Lieferung erfolgt ab Werk Neuhofen / Krems und
grundsätzlich per Nachnahme, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die
Versendungskosten gehen zu lasten des Käufers. Teillieferungen sind ebenfalls
zulässig.
2.) Höhere Gewalt, Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörung und von der
Auftragnehmerin nicht zu vertretende Nichtbelieferung durch Zulieferer
verlängern die Lieferzeit für die Dauer der Behinderung. Die vorbezeichneten
Umstände sind von der VerkäuferIn auch dann nicht zu vertreten, wenn sie
während eines bereits vorliegenden Verzuges auftreten. Verzögert sich jedoch
hiedurch die Lieferzeit um mehr als zwei Monate, sind Käufer und Verkäufer
berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.
3.) Verzögert sich die Lieferung infolge eines Verschuldens oder Wunsches des
Käufers, so geht die Gefahr mit der Anzeige der Versandbereitschaft auf diesen
über.
4.) Die Lieferpflicht der VerkäuferIn ruht, solange der Käufer mit einer
fälligen Zahlung in Verzug ist. Sollte die Kreditwürdigkeit des Käufers durch
eine ungünstige Auskunft in Frage gestellt werden können, ist die VerkäuferIn
berechtigt, vor der Lieferung eine angemessene Sicherung -insbesondere
Teilzahlung oder Bürgschaft- zu fordern.
5.) Bei Lieferverzug ist der Käufer berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer
schriftlichen Nachfrist von mindestens drei Wochen vom Vertrag
zurücktreten.
C) Eigentumsvorbehalt:
1.) Die von der VerkäuferIn gelieferten Waren bleiben bis zur vollen Bezahlung
aller Ansprüche aus der Geschäftsverbindung in ihrem Eigentum. Bei vorheriger
Weiterveräußerung der Vorbehaltsware durch den Käufer geht die
Kaufpreisforderung des Käufers zahlungshalber an die VerkäuferIn über und
wird die Forderung des Käufers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware
hiemit im voraus an die VerkäuferIn abgetreten.
2.) Bei Pfändung der Vorbehaltsware oder sonstigen Eingriffen Dritter ist die
VerkäuferIn sofort zu benachrichtigen. Die Kosten notwendiger Interventionen
sind vom Käufer zu tragen.
D) Preise und Zahlungen:
1.) Die Preisbildung erfolgt zu der am Tage der Vereinbarung gültigen
Preisliste der VerkäuferIn zuzüglich der Mehrwertsteuer in der jeweils
gesetzlich geltenden Höhe. Die VerkäuferIn kann jedoch eine Preisanpassung
entsprechend der Erhöhung der Kostenfaktoren verlangen, wenn zwischen
Vertragsabschluss und vereinbarter Lieferzeit mehr als vier Monate liegen.
Speziell vereinbarte Angebote, Preise und Rabatte gelten nur für den jeweiligen
Einzelauftrag und haben keine Folgewirkung.
2.) Ausdrücklich wird festgehalten, dass jede über die diesen Bedingungen
zugrunde liegende Preisliste hinausgehende Zusage, die von Mitarbeitern der
VerkäuferIn abgegeben wird, der ausdrücklichen Zustimmung der VerkäuferIn
bedarf.
3.) Wenn nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde, gilt
die Exportlieferung Akkreditiv oder Kassa gegen Dokumente als zwischen
Vertragsparteien vereinbart.
4.) Die Rechnungen der VerkäuferIn sind binnen 10 Tagen netto zahlbar. Im Falle
des Zahlungsverzuges gelten der Ersatz sämtlicher Mahn- und Inkassokosten sowie
Zinsen von 1% per Monat als vereinbart. Zahlungsanweisungen, Schecks oder
Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung oder nur zahlungshalber
angenommen unter Abrechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen.
5.) Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht seitens des Käufers ist
ausgeschlossen, außer wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig
festgestellt ist.
E) Mängelrügen:
1.) Der Käufer hat die Ware unmittelbar nach Erhalt der Lieferung einer
Prüfung zu unterziehen und hat allfällige Mängel unverzüglich zu rügen.
Wenn die mangelhafte Ware nicht in form- oder fristgerecht gerügt wird, gilt
sie als genehmigt. Eine mangelhafte Ware ist nach der Wahl der VerkäuferIn zur
Abholung bereitzuhalten. Die VerkäuferIn kann nach ihrer Wahl nachbessern,
Ersatzliefern oder den Minderwert gutschreiben.
2.) Mängel eines Teiles der Lieferung können nicht zur Beanstandung der
gesamten Lieferung führen. Sind nur Teile der Lieferung mangelhaft, so kann die
VerkäuferIn die Instandsetzung oder Ersatzlieferung von der vorherigen Zahlung
eines Anteiles des Kaufpreises abhängig machen, soweit dieser im angemessenen
Verhältnis zu dem mangelhaften Teil der Lieferung steht.
3.) Für alle Nachteile und Schäden, die dadurch entstehen oder beeinflusst
werden, dass der Käufer Produktbeschreibungen von Gebrauchsanweisungen,
Einbauanleitung und sonstige Hinweise der VerkäuferIn nicht beachtet oder
weitere Abnehmer auf diese nicht ausreichend hingewiesen hat, hat die
VerkäuferIn, gleich aus welchem Rechtsgrund, nicht einzustehen.
Wettbewerbsfahrzeuge oder dort eingesetzte Teile und Geräte sind von der
Gewährleistung ausgeschlossen.
F) Bestimmungen für
Konsumenten:
1.) Handelt es sich bei dem Käufer um einen Konsumenten im Sinne des § 1 Abs.
1 Zif. 2 KschG., so hat er die Möglichkeit vom Vertragsantrag nach den
Bestimmungen dieses Gesetzes zurückzutreten. Dieses Recht steht insbesondere
dann zu, wenn der Verbraucher (Konsument) seine Vertragserklärung weder in den
vom Unternehmen für seine geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen,
noch an einem von diesem dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten
Stand abgegeben hat und zwar bis zum Zustandekommen des Vertrages oder danach
binnen einer Woche, wobei die Frist mit der Ausfolgung einer Urkunde, die
mindestens den Namen und die Anschrift des Unternehmens enthält, beginnt.
G) Erfüllungsort,
Gerichtsstand und anzuwendendes Recht:
1.) Erfüllungsort und Gerichtsstand sind Neuhofen/Krems.
2.) Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen
Käufer und VerkäuferIn gilt das Recht der Republik Österreich.
H) Rücknahme und
Rücklieferung:
1.) Die Rücknahme von Teilen ist ausgeschlossen. Bei unberechtigter
Rücksendung berechnet die VerkäuferIn 20% des Kaufpreises der zurückgesandten
Ware als pauschalen Schadenersatz.
I) Bei Ungültigkeit einzelner Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bedingung gilt diejenige als vereinbart, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bedingung entspricht.
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen
unwirksam oder nichtig sein oder werden, so bleibt
der Vertrag als auch die übrigen Geschäftsbedingungen wirksam